Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch, da das Durchsuchen dieser Website und die Registrierung für Aktivitäten von Canyon Adventures automatisch die Annahme der darin enthaltenen Bedingungen voraussetzt.Canyon Adventures behält sich das Recht vor, Änderungen an diesem Dokument vorzunehmen. Daher ist der Benutzer verpflichtet, bei jedem Besuch der Website www.canyonadv.com diese spezielle Seite zu besuchen und deren Inhalt zu überprüfen. Die automatische Annahme der Bedingungen bezieht sich immer auf die aktualisierte Auflage dieses Dokuments zum Zeitpunkt der Registrierung.
Canyon Adventures betreibt eine Risikomanagement mit dem Ziel, Gefahren zu minimieren. Naturgemäß können jedoch die von Canyon Adventures angebotenen Outdoor-Aktivitäten nie als 100 % sicher angesehen werden, da immer ein gewisses Restrisiko (persönlich, umweltbedingt, sachlich) bestehen bleibt, das nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Der Kunde verpflichtet sich daher, die oben genannten Tätigkeiten mit dem Bewusstsein der damit verbundenen Risiken auszuüben. Es ist Canyon Adventures nicht möglich, eine Garantie oder Haftung für die Teilnahme an solchen Aktivitäten zu übernehmen, auch wenn diese zugunsten von Minderjährigen oder behinderten Menschen angeboten werden. Bei Minderjährigen obliegt die Akzeptanz der Bedingungen und die Beurteilung der psychophysischen Eignung zur Teilnahme an den Aktivitäten in der Verantwortung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Die Benutzung dieser Website setzt die Annahme der Datenschutzrichtlinie voraus. Wir laden Sie ein, diese mit der gleichen Aufmerksamkeit zu lesen, wie dieses Dokument. Die hier eingefügten Klauseln haben nicht den Zweck, die Einhaltung der durch die geltende Gesetzgebung vorgeschriebenen Anforderungen zu umgehen oder die Haftung für Fälle auszuschließen, in denen sie nach der geltenden Gesetzgebung nicht ausgeschlossen werden kann, sondern lediglich die Anbieter-Kunden Beziehung und die jeweiligen Verpflichtungen bzw. Rechte darzustellen. Für etwaige Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website und der hier vorgeschlagenen Aktivität oder aus einem anderen Grund zwischen dem Benutzer und Canyon Adventures entstehen, akzeptiert der Benutzer die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts von Rovereto.
Höhlenforschung
Im Bereich Höhlenforschung organisiert Canyon Adventures Touren, bei denen man die Höhlen zu Fuß erkundet, kleine Abschnitte klettert und enge Passagen kriechend oder auf allen Vieren bewältigt. Die Risiken gelten daher sowohl für Berg- und Kletteraktivitäten im Allgemeinen als auch für die Unterwelt.
Canyon Adventures stellt die notwendige technische Ausrüstung zur Verfügung. Die Dauer der Höhlenausflüge von Canyon Adventures für die breite Öffentlichkeit beträgt etwa 2 bis 4 Stunden in der Höhle, wobei Zugangswege unterschiedlicher Höhe genutzt werden. Generell wird eine gute körperliche Verfassung vorausgesetzt und Sie dürfen nicht unter Schwindelgefühlen oder Klaustrophobie leiden. Darüber hinaus kann es für sehr robuste Personen aufgrund der engen Durchgänge zu Einschränkungen kommen.
Folgende Ausrüstung wird von der Organisation für Höhlenausflüge zur Verfügung gestellt:
Klettergurt
Helm
Stirnlampe
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, folgende persönliche Dinge mitzubringen:
Sportschuhe
bequeme Kleidung, die schmutzig werden darf (wir empfehlen lange Hosen).
Sweatshirt oder leichte Windjacke (die Temperatur in der Höhle beträgt etwa 15 Grad)
Trinkwasser
Wechselkleidung
Plastiktüte zur Aufbewahrung nasser Kleidung
Risiko-Erklärung für potentiell gefährliche sportliche Aktivität
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die komplette von der Organisationsleitung zur Verfügung gestellte Ausrüstung während des gesamten Ablaufs der Tour zu benutzen. Weiterhin verpflichtet sich jeder Teilnehmer, allen Anweisungen der Begleitpersonen Folge zu leisten, keine eigenen Initiativen zu ergreifen und Mitarbeit zu leisten, falls erforderlich. Im Falle von schlechten Wetterverhältnissen oder sonstigen Problemen, welche die Sicherheit der Teilnehmer gefährden könnten, sind die jeweiligen Begleitpersonen befugt, die Tour abzusagen, zu ändern oder zu verschieben. Ebenfalls sind sie befugt über evtl. Untauglichkeit des einzelnen Teilnehmers zu entscheiden. Während der Fahrt im Minibus besteht Anschnallpflicht, C.A. übernimmt keine Haftung für evtl. Straffolgen. Der Zugang zu Fuß zur Grotte und die Höhlenwanderung selbst werden von jedem Teilnehmer selbständig durchgeführt und erfolgen auf eigene Gefahr.
DER BESUCHER/TEILNEHMER IST SICH DER RISIKEN BEWUSST UND NIMMT FOLGENDES ZUR KENNTNIS:
dass diese eine im Freien durchgeführte Aktivität, mit den damit verbundenen Risiken (Steinschlag, Gewitter, unwegsames Gelände, Begegnung mit schädlichen Tieren und Pflanzen usw.) ist
Alle Aktivitäten werden unter bewusster Einschätzung der Risiken auf eigene Gefahr ausgeführt
AUßERDEM ERKLÄRT ER/SIE:
NICHT unter Claustrophobie (Platzangst) zu leiden oder anderen gesundheitlichen Schäden, die durch den Aufenthalt in engen, feuchten Räumen verschlechtert werden
Dem Gebrauch für Werbezwecke bzw. der Veröffentlichung von Video- oder Fotomaterial, das während der Tour aufgenommen wird, seitens C.A. zuzustimmen
Nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu sein
Unter keinen besonderen gesundheitlichen Zuständen oder vorhergehenden Verletzungen zu leiden (z.B. Epilepsie, Diabetes, Herzbeschwerden, Rückenprobleme, Schwangerschaft usw.). Sollte dies der Fall sein, verpflichte ich mich, dies den Begleitpersonen mitzuteilen.
Evtl. Schäden zu erstatten, die an Gegenständen oder Materialien der Organisationsleitung durch meine Nachlässigkeit entstanden sind
Zur Kenntnis zu nehmen, dass C.A. keine Haftung übernimmt für Diebstähle, Verlust oder Schaden a persönlichen Gegenständen, die in den Bussen zurückgelassen werden
Actioncams und Kameras sind nur in bestimmten Modalitäten erlaubt (Sticks und Helmhalterungen sind NICHT zugelassen) falls dies die persönliche Sicherheit und jene der Gruppe nicht beeinträchtig und ohne die Begleitpersonen für die Aufbewahrung bzw. den Verlust oder die Bergung derselben verantwortlich zu machen.
Versicherung:
Alle unsere Grottenführer haben eine obligatorische Haftpflichtversicherung für all das, was unter ihrer direkten Entscheidung, Ausführung und Kontrolle ist. Diese ist NICHT als eine Unfallversicherung für alle Teilnehmer zu betrachten und haftet nicht für Unfälle, die unter der Verantwortung von jedem Teilnehmer beim Laufen passieren.