Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch, da das Durchsuchen dieser Website und die Registrierung für Aktivitäten von Canyon Adventures automatisch die Annahme der darin enthaltenen Bedingungen voraussetzt.
Canyon Adventures behält sich das Recht vor, Änderungen an diesem Dokument vorzunehmen. Daher ist der Benutzer verpflichtet, bei jedem Besuch der Website www.canyonadv.com diese spezielle Seite zu besuchen und deren Inhalt zu überprüfen. Die automatische Annahme der Bedingungen bezieht sich immer auf die aktualisierte Auflage dieses Dokuments zum Zeitpunkt der Registrierung.
Canyon Adventures betreibt eine Risikomanagement mit dem Ziel, Gefahren zu minimieren. Naturgemäß können jedoch die von Canyon Adventures angebotenen Outdoor-Aktivitäten nie als 100 % sicher angesehen werden, da immer ein gewisses Restrisiko (persönlich, umweltbedingt, sachlich) bestehen bleibt, das nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Der Kunde verpflichtet sich daher, die oben genannten Tätigkeiten mit dem Bewusstsein der damit verbundenen Risiken auszuüben.
Es ist Canyon Adventures nicht möglich, eine Garantie oder Haftung für die Teilnahme an solchen Aktivitäten zu übernehmen, auch wenn diese zugunsten von Minderjährigen oder behinderten Menschen angeboten werden. Bei Minderjährigen obliegt die Akzeptanz der Bedingungen und die Beurteilung der psychophysischen Eignung zur Teilnahme an den Aktivitäten in der Verantwortung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Die Benutzung dieser Website setzt die Annahme der Datenschutzrichtlinie voraus. Wir laden Sie ein, diese mit der gleichen Aufmerksamkeit zu lesen, wie dieses Dokument.
Die hier eingefügten Klauseln haben nicht den Zweck, die Einhaltung der durch die geltende Gesetzgebung vorgeschriebenen Anforderungen zu umgehen oder die Haftung für Fälle auszuschließen, in denen sie nach der geltenden Gesetzgebung nicht ausgeschlossen werden kann, sondern lediglich die Anbieter-Kunden Beziehung und die jeweiligen Verpflichtungen bzw. Rechte darzustellen.
Für etwaige Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website und der hier vorgeschlagenen Aktivität oder aus einem anderen Grund zwischen dem Benutzer und Canyon Adventures entstehen, akzeptiert der Benutzer die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts von Rovereto.
Canyoning
Beim Canyoning geht es darum, einen Bach durch seine Schlucht hinabzusteigen und dabei verschiedene Hindernisse (Wasserfälle, Felssprünge, Rutschen, Felskorridore und Wasserbecken) zu überwinden. Das erfolgt durch Gehen, Schwimmen und mit der Möglichkeit oder manchmal auch der Notwendigkeit, ins Wasser zu springen oder tauchen, zu rutschen und sich abzuseilen. Canyon Adventures stellt die nötige technische Ausrüstung zur Verfügung.
Die Dauer der Canyoning-Ausflüge, die Canyon Adventures für die breite Öffentlichkeit anbietet, beträgt etwa einen halben Tag, wobei der Aufenthalt im Wasser zwischen etwa 1,5 und 3,5 Stunden variiert. Der Ein- und Ausstieg aus der Schlucht erfolgt auf Wanderwegen mit unterschiedlicher Neigung. Es ist keine besondere Vorbereitung erforderlich, aber eine gute körperliche Verfassung, gutes Wasservertrauen und ein Mindestgewicht von 40 kg sind erforderlich.
SPRÜNGE UND RUTSCHEN SIND OPTIONAL UND ERFOLGEN AUF EIGENE GEFAHR. ES GIBT IMMER DIE MÖGLICHKEIT, SIE ZU UMGEHEN ODER ABGESEILT ZU WERDEN.
Das Abseilen ist bei Touren mit Canyon Adventures passiv.
Folgende Ausrüstung wird für das Canyoning von der Organisation zur Verfügung gestellt:
5-mm-Neoprenanzug und Neoprensocken, nach jedem Gebrauch mit Desinfektionslösung gewaschen
Schwimmweste
Helm
Klettergurt
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, folgende persönliche Dinge mitzubringen:
Bikini/Badehose/Badeanzug (schon drunter an)
Sportschuhe – Turn- oder leichte Trekkingschuhe ( NICHT erlaubt sind Trekkingsandalen, Wasserschuhe oder 5-Finger-Schuhe
Handtuch
trockenen Wechsel
Plastiktüte für das nasse Zeug
Wir ziehen Neopren und Ausrüstung direkt am Canyon an, vor dem Einstieg ins Wasser (es gibt vor Ort KEINE Umkleidekabinen und Toiletten).
Risiko-Erklärung für potentiell gefährliche sportliche Aktivität
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die komplette von der Organisationsleitung zur Verfügung gestellte Ausrüstung während des gesamten Ablaufs der Tour zu benutzen. Weiterhin verpflichtet sich jeder Teilnehmer, allen Anweisungen der Begleitpersonen Folge zu leisten, keine eigenen Initiativen zu ergreifen und Mitarbeit zu leisten, falls erforderlich.Im Falle von schlechten Wetterverhältnissen oder sonstigen Problemen, welche die Sicherheit der Teilnehmer gefährden könnten, sind die jeweiligen Begleitpersonen befugt, die Tour abzusagen, zu ändern oder zu verschieben. Ebenfalls sind sie befugt über evtl. Untauglichkeit des einzelnen Teilnehmers zu entscheiden (z.B. Trunkenheit usw.). Während dem kostenlosen Transfer mit unserem Minibus besteht Anschnallpflicht, C.A. übernimmt keine Haftung für evtl. Straffolgen.
DER BESUCHER/TEILNEHMER IST SICH DER RISIKEN BEWUSST UND NIMMT FOLGENDES ZUR KENNTNIS:
Canyoning ist eine im Freien durchgeführte Aktivität, mit den damit verbundenen objektiven Risiken (Steinschlag, Gewitter, Änderung des Wasserpegels, Ertrinken, unwegsames Gelände, Begegnung mit schädlichen Tieren und Pflanzen usw.) ist.
Rutschen und Sprünge sind eine spielerische Komponente des Canyoning, verbergen aber immer potentielle Gefahren und sind deshalb nie Pflicht und es gibt immer die Möglichkeit, sie zu umgehen oder abgeseilt zu werden.
SPRÜNGE UND RUTSCHEN SIND IN KEINEM FALL ZWANGHAFT UND DIE FÜHRER KÖNNEN FÜR DIE KORREKTE AUSFÜHRUNG DERSELBEN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN
Das Laufen auf unebenem und glattem Untergrund verbirgt Rutschgefahr und folglich Gefahr der Gelenksverletzung
Beim Schwimmen und den Passagen im Wasser besteht potentielle Gefahr des Ertrinken
Es besteht Quetschungsgefahr der Gelenke gegen Felsen und Steine
Längs des gesamten Abschnittes im Canyon (inklusive Ein- und Ausstieg) besteht Stein- oder Baumschlaggefahr
Alle Aktivitäten (Gehen, Schwimmen, Rutschen, Springen) werden von jedem Teilnehmer selbständig durchgeführt und erfolgen auf eigene Gefahr, ohne Ansprüche gegenüber den Begleitpersonen oder C.A.
AUßERDEM ERKLÄRT ER/SIE:
Schwimmen zu können, mich in guter gesundheitlicher Verfassung zu befinden und nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu sein.
Unter keinen besonderen gesundheitlichen Zuständen oder vorhergehenden Verletzungen zu leiden (z.B. Epilepsie, Diabetes, Herzbeschwerden, Rückenprobleme, Schwangerschaft usw.). Sollte dies der Fall sein, verpflichte ich mich, dies den Begleitpersonen mitzuteilen. Das Sicherheitsprotokoll auf der Hinterseite gelesen und verstanden zu haben.
Evtl. Schäden zu erstatten, die an Gegenständen oder Materialien der Organisationsleitung durch meine Nachlässigkeit entstanden sind.
Zur Kenntnis zu nehmen, dass C.A. keine Haftung übernimmt für Diebstähle, Verlust oder Schaden an persönlichen Gegenständen, die in den Bussen zurückgelassen werden.
Dem Gebrauch für Werbezwecke bzw. der Veröffentlichung von Video- oder Fotomaterial, das während der Tour aufgenommen wird, seitens C.A. zuzustimmen.
Actioncams und Kameras sind nur erlaubt, falls dies die persönliche Sicherheit und jene der Gruppe nicht beeinträchtig und ohne die Begleitpersonen für die Aufbewahrung bzw. den Verlust oder die Bergung derselben verantwortlich zu machen.
Helmkameras, Sticks und Brusthalterungen sind aus Sicherheitsgründen verboten. Kameras müssen immer durch ein Band gesichert seid, während der Aktionsmomente hinter der Weste verstaut bleiben und nur bei Stillstand benutzt werden.
Versicherung:
Alle unsere professionellen Canyoning-guides haben eine obligatorische Haftpflichtversicherung für all das, was unter ihrer direkten Entscheidung, Ausführung und Kontrolle ist. Diese ist NICHT als eine Unfallversicherung für alle Teilnehmer zu betrachten und haftet nicht für Unfälle, die unter der Verantwortung von jedem Teilnehmer auf Rutschen und Sprüngen und beim Laufen oder Schwimmen passieren.
SICHERHEITSPROTOKOLL
Outdoor-Aktivitäten können per Definition nie einen 100% Sicherheit gewährleisten. Persönliche Faktoren, Umweltfaktoren und die Bewegungskomponente der Aktivitäten lassen ein bestimmtes Restrisiko nicht ausschließen. Canyon Adventures unternimmt folgende Sicherheitsmaßnahmen während des Canyonings (und alle anderen Aktivitäten im Programm), um das angesprochenen Restrisiko zu minimieren und die Veranstaltungen so sicher wir möglich zu gestalten.
Schon im Moment der Einschreibung wird auf die potentielle Gefährlichkeit einiger Komponenten des Canyoning, besonders Sprünge und Rutschen, und auf die generellen Risiken hingewiesen.
Vor dem Start der Aktivität liest und unterschreibt jeder Teilnehmer die sogenannte “Risiko-Erklärung für potentiell gefährliche sportliche Aktivität” (in 3 Sprachen verfügbar), in welcher die generellen Risiken aufgelistet sind mit spezieller Betonung auf die nicht verpflichtende Natur von Sprüngen und Rutschen und Hinweis auf die jeweilige sicherere Alternative. Jeder Teilnehmer erklärt zudem, sich in keinem Gesundheitszustand zu befinden, der durch kaltes Wasser oder physische Anstrengung verschlechtert werden könnte.
Unverzüglich vor dem Beginn der Aktivität wird vom Guide eine kurze Einführung gehalten, die auf das korrekte Verhalten im Canyon hinweist, Risiken und Gefahren und ihre Vermeidung noch einmal aufzählt, und generell die Teilnehmer für den beginnenden Ausflug schult.
Während der Begehung des Canyons unterstützt und schützt der Canyoningführer jeden Teilnehmer bestmöglich an den potentiell gefährlicheren Passagen.
Das Abseilen ist auf unseren Touren immer passiv, d.h. der Canyoningführer hat die Kontrolle dieser Komponente.
Die Fortbewegungstechnik im Canyon selbst sowie die Sicherungstechniken sind durch technischen Fortschritt laufend verbessert und während jedem Ausflug den Fähigkeiten der Teilnehmer, sowie den Wetterverhältnissen angepasst.
Tourenleiter bei C.A. sind IVBV-Bergführer mit Spezialisierung Canyoning und professionelle europäische Canyoningführer mit in Italien anerkannten Zertifizierungen, welche sich laufend fortbilden.
Jeder Führer hat während seiner Ausbildung basische Erste Hilfe- und Bergungsmaßnahmen gelernt.
Jeder Canyoningführer und jedes Besatzungsmitglied kennt das Sicherheitsprotokoll für Standardmaßnahmen bei Unfällen, medizinischen oder umweltbezogenen Problemen.
Für jede Canyoningtour ist eine außenstehendes Besatzungsmitglied (Fahrer oder Büropersonal) dazu ernannt, die Aufenthaltszeiten im Canyon zu kontrollieren. Diese Person wird bei Problemen oder spätestens am Ende der Tour kontaktiert. Falls dieser Kontakt innerhalb der vereinbarten Zeitspanne nicht erfolgt, setzt diese Bezugsperson den Notfall ab, wie laut Sicherheitsprotokoll.
Jeder Guide hat währen der Tour einen wasserdichten Behälter mit sich, der ein Telefon und ein Erste-Hilfe-Kit enthält. Im Telefon sind alle Notfallnummern gespeichert, sowie jene der externen Bezugspersonen bzw. des Büros.
Die Batterie des Telefons bzw. die Ausstattung des Erste-Hilfe-Kits wir regelmäßig in maximal 2-wöchigem Abstand sowie nach jeder Öffnung des Behälters kontrolliert.
Jeder Canyoning-Teilnehmer wird mit folgender Ausrüstung ausgestattet:
zertifizierte Kletterhelme zum Schutz vor Steinschlag und Stößen
Neoprenanzug mit Kapuze und -socken (mindestens 5mm) und ev. zusätzliche Schicht an den kälteren Tagen zum Schutz von Hypothermie
spezielle Canyonig-Gurte mit angebrachtem Verschleißschutz und Kletterleine zum Schutz vor dem Fall
Auftriebshilfe-Weste zum Schutz vor Ertrinken die auch z.T. als Schutz gegen Stöße an Brustkorb und Wirbelsäule dienen
Die gesamte Ausrüstung wird laufend kontrolliert und bei Bedarf ersetzt. Die Teilnehmer sind angewiesen, zusätzlich selbst die ausgeteilte Ausrüstung zu begutachten und ev. Fehler bzw. Defekte zu melden. Die Besatzungsmitglieder sind aufgefordert, die fehlerhaften Teile zu ersetzen, beiseite zu legen, zu markieren und dem Personal im Warenhaus auszuhändigen für Ersetzt bzw. Reparatur.
Vor jedem Ausflug werden die Wetterverhältnisse und Wasserpegel kontrolliert und verfolgt, mittels spezialisierten Webseiten sowie mittels persönlicher Kontrolle der Canyoningführer vor Ort. Jeder Führer ist dazu befugt, den Ausflug abzusagen bzw. zu unterbrechen, falls die Wetterverhältnisse oder der Wasserpegel die sichere Fortführung nicht gewährleisten oder ein zusätzliches Risiko für die Gruppe und sich selbst darstellt.